Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu. Diesen können Sie für Hilfe im Haushalt und Alltag einsetzen – zuverlässig, persönlich und mit einem offenen Ohr.
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Ein freundliches Foto von Ihnen schafft sofort Vertrauen – besonders bei älteren Kunden.
Von der Hausarbeit bis zur netten Begleitung – ich nehme Ihnen ab, was Ihnen schwerfällt.
Staubsaugen, Wischen, Fenster, Bad und Küche – Ihr Zuhause bleibt sauber und gepflegt.
Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen und Bügeln. Frische Wäsche ohne Mühe.
Lebensmittel, Drogerie und alles Nötige – ich erledige Ihren Einkauf zuverlässig.
Post, Apotheke, kleine Erledigungen. Ich bringe und hole, was Sie brauchen.
Rasen, Beete, Unkraut, Laub. Ihr Garten bleibt schön, ohne dass Sie sich plagen.
Ein Gespräch, ein Spaziergang, gemeinsame Zeit. Weil Zuwendung genauso wichtig ist.
Schulung nach § 45a/b SGB XI (Hessen, PflUV) – erfolgreich abgeschlossen. 30 Unterrichtseinheiten.
Kein anonymer Dienst, keine Agentur – sondern ein echter Mensch, der Ihnen zur Seite steht. Was ich übernehme, erledige ich so sorgfältig, als wäre es bei mir zu Hause.
Ich bin offiziell nach § 45a/b SGB XI geschult und kenne mich mit den Bedürfnissen älterer und hilfsbedürftiger Menschen aus. Pünktlich, ehrlich und mit Herz.
Wer einen Pflegegrad hat – schon ab Pflegegrad 1 – bekommt monatlich einen Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Dieses Geld können Sie für Alltagshilfe einsetzen.
Sie melden sich bei mir – per Telefon, WhatsApp oder über das Formular. Ganz unverbindlich.
In einem kostenlosen Gespräch klären wir, was Sie brauchen und wann es Ihnen passt.
Pünktlich und zuverlässig stehe ich bei Ihnen vor Ort zur Seite. So oft Sie möchten.
Mit einem Pflegegrad zahlen Sie für die Alltagshilfe in vielen Fällen nichts aus eigener Tasche – die Pflegekasse übernimmt bis zu 131 € im Monat.
*Die Anerkennung als zugelassener Anbieter zur Abrechnung über den Entlastungsbetrag in Hessen ist in Vorbereitung. Sprechen Sie mich gerne an – ich berate Sie, wie Sie Ihren Anspruch nutzen können. Ohne Pflegegrad ist eine private Beauftragung jederzeit möglich.