Ich befinde mich derzeit noch im Anerkennungsverfahren und darf daher vorerst keine Aufträge annehmen.
Die offizielle Zulassung wird gerade beim Amt geprüft. Sobald sie vorliegt, bin ich gerne für Sie da.
Hilfe im Haushalt und Alltag – zuverlässig, persönlich und mit einem offenen Ohr. Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zu. Sobald meine Anerkennung als Anbieter vorliegt, kann die Pflegekasse damit die Kosten übernehmen.
Hinweis: Ich befinde mich noch im Anerkennungsverfahren und darf zurzeit noch keine Aufträge annehmen.
Von der Hausarbeit bis zur netten Begleitung – ich nehme Ihnen ab, was Ihnen schwerfällt.
Staubsaugen, Wischen, Fenster, Bad und Küche – Ihr Zuhause bleibt sauber und gepflegt.
Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen und Bügeln. Frische Wäsche ohne Mühe.
Lebensmittel, Drogerie und alles Nötige – ich erledige Ihren Einkauf zuverlässig.
Post, Apotheke, kleine Erledigungen. Ich bringe und hole, was Sie brauchen.
Rasen, Beete, Unkraut, Laub. Ihr Garten bleibt schön, ohne dass Sie sich plagen.
Ein Gespräch, ein Spaziergang, gemeinsame Zeit. Weil Zuwendung genauso wichtig ist.
Schulung nach § 45a/b SGB XI (Hessen, PflUV) – erfolgreich abgeschlossen. 30 Unterrichtseinheiten.
Kein anonymer Dienst, keine Agentur – sondern ein echter Mensch, der Ihnen zur Seite steht. Was ich übernehme, erledige ich so sorgfältig, als wäre es bei mir zu Hause.
Ich bin offiziell nach § 45a/b SGB XI geschult und kenne mich mit den Bedürfnissen älterer und hilfsbedürftiger Menschen aus. Pünktlich, ehrlich und mit Herz.
Wer einen Pflegegrad hat – schon ab Pflegegrad 1 – bekommt monatlich einen Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Dieses Geld können Sie für Alltagshilfe bei anerkannten Anbietern einsetzen.
Sie melden sich bei mir – per Telefon, WhatsApp oder über das Formular. Ganz unverbindlich.
In einem kostenlosen Gespräch klären wir, was Sie brauchen und wann es Ihnen passt.
Pünktlich und zuverlässig stehe ich bei Ihnen vor Ort zur Seite. So oft Sie möchten.
Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen bis zu 131 € im Monat zu. Sobald meine Anerkennung als Anbieter vorliegt (derzeit in Vorbereitung), kann die Pflegekasse diese Kosten übernehmen.
*Die Anerkennung als zugelassener Anbieter zur Abrechnung über den Entlastungsbetrag in Hessen ist in Vorbereitung. Sprechen Sie mich gerne an – ich berate Sie, wie Sie Ihren Anspruch nutzen können. Ohne Pflegegrad ist eine private Beauftragung jederzeit möglich.